§ 57a Überprüfung

Für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen führen wir in unseren Werkstätten die wichtige § 57a Überprüfung durch.

Paragraph 57a Ueberpruefung

Was wird im Rahmen der § 57a Überprüfung kontrolliert?

In Österreich müssen Kraftfahrzeuge in gesetzlich festgelegten Abständen auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten §57a-Begutachtung. Nach einer erfolgreichen Prüfung erhält Ihr Fahrzeug eine Prüfplakette, das sogenannte "Pickerl". Dieses Pickerl, auf dem das Kennzeichen, die Fälligkeit der nächsten Begutachtung und die Prüfplakettennummer vermerkt sind, kommt als Aufkleber auf die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges.

Wie bekommt mein Auto ein Pickerl?

Merbag ist als zertifizierte Werkstätte dazu befugt, §57a Überprüfungen fachgerecht durchzuführen. Wenn Ihr Auto also wieder eine Pickerl-Überprüfung benötigt, reicht es, einen Termin in einer unserer Werkstätten zu vereinbaren und Ihren Zulassungsschein mitzubringen. Wir kümmern uns um den Rest.

Wie läuft die §57a-Begutachtung ab?

Bei der §57a-Begutachtung wird überprüft, ob das Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Diese Prüfung umfasst folgende Komponenten:

  • Ausrüstung
  • Beleuchtung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Bereifung
  • Motor
  • Bremsen
  • Umweltverträglichkeit der Abgaswerte

Insgesamt umfasst der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfumfang über 130 verschiedene Punkte, die Überprüfung nimmt bei einem Pkw in etwa eine Stunde in Anspruch. Sie haben noch mehr Fragen? Jede Menge Antworten auf viele Fragen rund um das Thema § 57a-Pickerl stellt die WKO zur Verfügung. Hier geht es zu den weiterführende Informationen.

Welche Mängel werden unterschieden?

Bei der §57a Überprüfung wird zwischen folgenden Mängelarten unterschieden:

Ohne Mängel Im Idealfall entspricht das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften in allen Punkten.
Leichte Mängel Diese beeinträchtigen nicht die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs.
Schwere Mängel Diese beeinflussen die Verkehrs- und Betriebssicherheit und müssen ehestmöglich behoben werden, sonst erhält das Fahrzeug kein neues Pickerl.
Gefahr in Verzug Dabei handelt es sich um Mängel, die entweder die Verkehrssicherheit stark negativ beeinflussen oder eine unzumutbare Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigung zur Folge haben. Im Fall solcher Mängel, darf das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden und die Mängel müssen behoben werden, um eine erneute Prüfung zu ermöglichen.
Vorschriftsmängel Dies können zum Beispiel nicht typisierte Änderungen am Fahrzeug sein. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter darauf hingewiesen werden, dass das Fahrzeug wieder in einen vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen oder die Änderungen zu typisieren sind. 

 

Die § 57a Überprüfung findet für Neufahrzeuge (Pkw / Kombi) alle 3 Jahre, für historische Fahrzeuge alle 2 Jahre und für alle übrigen Fahrzeuge jährlich statt. Falls Sie einen Termin zu einer § 57a Überprüfung wünschen oder darüber beraten werden möchten, vereinbaren Sie gleich unterhalb einen Termin mit unserem Echtzeit-Kalender.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

In allen Werkstätten verfügbar

Diese und viele weitere Serviceleistungen können Sie in allen unseren Werkstätten buchen. Sie wollen weitere Informationen zu unseren Standorten oder eine Werkstatt in Ihrer Nähe finden? Alle Informationen dazu erreichen Sie in unserer Werkstattsuche.

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